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„Wohnung ist Wohnung“
Nach langem Suchen endlich die richtige Wohnung gefunden - das vorbereitete Vertragsanbot unterschrieben - die Finanzierung bei der Bank in Auftrag gegeben -jetzt fehlte nur noch der Kaufvertrag.
Erst jetzt wandte sich die Käuferin an mich. Leider musste ich bei der ersten Kontrolle des Grundbuches feststellen, dass entgegen dem Anbotstext die Eigentumswohnung gar keine solche war, das Haus war nicht parifiziert.
Ich riet der Käuferin, diese „Wohnung“ keinesfalls zu kaufen. Verkäufer und Maklerin hassen mich dafür noch heute und letztere meinte noch: „Is doch Wurscht, Wohnung is Wohnung“.
Ihr Vertragsbegleiter kontrolliert sofort die Eckdaten, nach dem Beratungsgespräch wissen auch Sie, warum es nicht „Wurscht is“, ob das Haus parifiziert ist ……….
„Die 20cm des Elektrikers“
Der Verkäufer war stolz auf die schöne, gerade erst renovierte Wohnung. Der Käufer war auch bereit, dafür ein bisschen tiefer in die Tasche zu greifen.
Nach der Übergabe stellte sich allerdings heraus, dass die „neuen Elektroleitungen“ jeweils nur etwa 20cm weit vom Verteilerkasten oder den Steckdosen reichten und dann mit den alten, lebensgefährlichen Drähten verbunden waren.
Der Verkäufer musste einen nicht uneträchtlichen Teil des Kaufpreises zurückzahlen, der betrügerische Elektriker hat ein Strafverfahren am Hals.
Ihr Vertragsbegleiter empfiehlt die technische Überprüfung des Kaufobjektes durch einen unabhängigen Sachverständigen
(Näheres dazu HIER)
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„Aussicht / Aus mit der Sicht“
Die Pläne des Mega-Dachbodenausbaues waren -wie der Preis- atemberaubend, der Blick aus den im Rohbau befindlichen Gaupenfenstern über die Stadt auch.
Die Verkäuferfirma hatte auch schon einen vorfabrizierten Kaufvertrag parat und man war sich einig. Der Käufer ließ noch umfangreiche Umplanungen auf seine Kosten durchführen und dann stellte er fest, dass die Gaupenfenster gar nicht baubewilligt waren und stattdessen nur Dachflächenfenster errichtet werden dürfen. Obwohl der Käufer sofort aus dem Vertrag ausstieg, entstanden ihm Schäden von über 50.000,-- Euro. P.S. Die Verkäuferin ist mittlerrweile in Konkurs...
Ihr Vertragsbegleiter verlässt sich nicht auf Versprechungen oder vage Zusicherungen. Ein erfahrener Architekt berät mich, wenn es um baurechtliche Belange geht.
„Günstiger Vertrag“
Die Verkäuferin hatte einen günstigen Vertragserrichter zur Hand. „1.500,-- EUR kostet der Kaufvertrag“, erklärte dieser am Telefon der Käuferin.
Nach Abschluss der Arbeiten flatterte der Käuferin eine Rechnung über mehr als 4.000,-- EUR ins Haus. 1.500,-- für den Vertrag +20 % Ust + Treuhandschaft +Grundbuchsgesuch + Barauslagen +….
Ihr Vertragsbegleiter unterbreitet Ihnen gerne ein detailliertes Fixpreisangebot, in dem detailliert alle enthaltenen Leistungen aufgelistet sind. Damit Sie vorher wissen, was es nachher kostet.
"Extrem"
Und dann gibt’s noch die heute zum Glück nicht mehr ganz alltägliche Geschichte von sparsamen Menschen, die für den Kauf der Eigentumswohnung irgendwelche Vertrags-muster aus dem Internet laden und verwenden, bei denen halt leider eine Kleinigkeit im Text fehlt, nämlich die sogen. „Aufsandungserklärung“.
Blöd war auch, dass der Verkäufer gleich das Geld bar bei Unterschrift des Vertrages bekommen hat, seither nicht mehr erreichbar ist und der Käufer jetzt nicht ins Grundbuch eingetragen werden kann und ernsthaft um sein Geld und die Wohnung zittert!
Ihr Vertragsbegleiter lässt Sie sicher nicht in solche Fallen tappen!
Ähnliche Erfahrungen? Schicken Sie mir Ihre Gruselgeschichte!
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