VERTRÄGE/URKUNDEN

Neben der Errichtung und Abwicklung von Kaufverträgen stehe ich Ihnen auch zur Verfügung, wenn andere Erwerbsarten (zB. Schenkung, Mietkauf, Leibrente etc. ) oder sonstige Vereinbarungen (wie zB. Belastungs- und Veräußerungsverbote, Fruchtgenussrechte, Wohnrechte, Benützungsregelungen, etc.) umzusetzen sind.

Darüber hinaus sollten bei nichtehelichen und nicht eingetragenen Partnerschaften, also den so genannten „Lebensgemeinschaften“, gerade dann, wenn es gemeinsames Immobilieneigentum gibt, oder Immobilien gemeinsam genutzt werden, zumindest Regelungen für die finanziellen und eigentumsrechtlichen Folgen für den Fall der Auflösung der Partnerschaft getroffen werden.

Mit einem ausgewogenen und fairen Partnerschaftsvertrag verhindern Sie für den Fall einer Auflösung der Partnerschaft Streitigkeiten, die nicht nur seelisch sondern auch finanziell schwer belastend sein können.

Im Rahmen der von mir angebotenen kostenlosen Erstberatung können wir die grundlegenden Anforderungen sowie die rechtliche Ausgangssituation evaluieren und auch die zu erwartenden Kosten abklären.

Anhand einer von mir konzipierten Checkliste haben Sie die Möglichkeit, die Regelungsinhalte Ihres Partnerschaftsvertrages vorweg zu bestimmen und ich sorge dann für eine entsprechende Ausformulierung der Vertragsurkunde. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

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