Das Zusammenleben und gemeinsame Wirtschaften ohne Trauschein oder eheähnliche Verpartnerung (> eingetragene Partnerschaft) entfaltet in vielen Bereichen des täglichen Lebens keine automatischen Regelungen, wie dies etwa im Eherecht der Fall ist. Es gibt zB nur dann ein gesetzliches Erbrecht eines Lebensgefährten, wenn sonst keine gesetzlichen Erben vorhanden sind. Lebensgemeinschaften können auch jederzeit von jedem der Lebensgefährten aufgelöst werden. Umfangreiche Informationen finden Sie zB >hier.

Es ist daher dringend zu empfehlen, dass zur Regelung der Lebensgemeinschaft und insbesondere für den Fall deren Beendigung/Auflösung vorweg Regelungen im Rahmen eines „Partnervertrages “ getroffen werden.

Gerade im Falle der Beendigung einer Lebensgemeinschaft ist in den meisten Fällen mit einer für beide Seiten schwierigen emotionalen Situation zu rechnen. Wenn man erst dann beginnt, Lösungen für die Trennung zu erarbeiten, werden diese durch die emotionale Ausnahmesituation außerordentlich erschwert.

Nehmen Sie zB die Situation, dass zwei Lebensgefährten gemeinsam eine Wohnung angekauft haben und den dazu gemeinsam aufgenommenen Kredit auch bis zur Trennung zu gleichen Teilen bezahlt haben.

Ohne entsprechende Regelung (Partnervertrag) stünde jedem Lebensgefährten auch weiterhin das uneingeschränkte Recht zu, die Wohnung zu benützen. Wenn jetzt beide Lebensgefährten „in der Wohnung bleiben“ wollten und es sich auch beide leisten könnten, den anderen auszuzahlen, dann liegt eine Pattstellung vor, die nur sehr schwer auflösbar ist.

Im schlimmsten aller Fälle käme es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der – wenn nicht dann doch noch eine einvernehmliche Lösung gefunden wird – es zur Versteigerung der Wohnung kommt und der Erlös zwischen den Miteigentümern (Lebensgefährten) verteilt wird. In einem fairen und ausgewogenen Partnervertrag wird man Regelungen finden, die im besten Einvernehmen der Lebensgefährten getroffen wurden, um für den Ernstfall vorzusorgen.

Als Ihr Vertragsbegleiter stehe ich Ihnen bei der Errichtung und Abfassung von Partnerschaftsverträgen mit Rat und Tat und einer hilfreichen Checkliste zur Verfügung. Im Rahmen einer >kostenlosen Erstberatung können wir die für Sie erforderlichen und nützlichen Inhalte Ihres Partnervertrages sowie die mit dessen Erstellung verbundenen Kosten abklären.

Mit Hilfe der schon oben erwähnten Checklist können dann Sie gemeinsam mit Ihrem/r PartnerIn die konkreten Regelungsinhalte schlagwortartig festlegen und mir danach die ausgefüllte Checklist zukommen lassen. Ich erstelle dann anhand Ihrer Vorgaben Ihren Partnerschaftsvertrag.