Mit diesen Worten gratulierte mir die Verwaltung eines Hauses in 1180 Wien im Oktober 2022. Grund dafür war, dass es unserem Team und mir gelungen war, Wohnungseigentum am Haus zu begründen. Das wäre nun an und für sich nichts Besonderes, zählen >Parifizierungen und deren grundbücherliche Umsetzung doch zum täglichen Brot unserer Kanzlei.

Im gegenständlichen Fall lagen die ersten Schritte jedoch schon mehr als 20 Jahre(!) zurück. Da sich damals die Eigentümer nicht auf eine einvernehmliche Parifizierung einigen konnte, brachten 2008 einige von ihnen einen Antrag auf gerichtliche Nutzwertfestsetzung ein. Das Verfahren zog sich, aber 2012 setzte das Gericht schließlich die Nutzwerte mit Beschluss rechtskräftig fest.

In den Jahren danach gab es ein paar Versuche anderer Anwälte, anhand der festgelegten Nutzwerte Wohnungseigentum zu begründen. Diese Versuche scheiterten jedoch alle, sodass bis ins Jahr 2021 nach wie vor nur schlichtes Miteigentum an der Liegenschaft bestand. Ein Zustand, der wirtschaftlich und rechtlich sehr ungünstig ist, beträchtliche Risken birgt und daher unbedingt vermieden bzw. geändert werden sollte. (siehe dazu auch >HIER)

Eine der Miteigentümerin wollte ihre Wohnung verkaufen, musste jedoch feststellen, dass es zwar jede Menge Interessenten gab, jedoch niemand eine nicht parifizierte „Wohnung“ kaufen wollte. Die Dame wandte sich daraufhin Mitte des Jahres 2021 hilfesuchend an mich.

Im Rahmen eines >kostenlosen Erstgespräches prüfte ich die vorhandenen Unterlagen, die Ausgangslage und auch die bisherigen – erfolglosen – Erledigungsversuche und erklärte der Mandantin die möglichen Schritte sowie die zu erwartenden Kosten.

Anders als bei den gescheiterten Versuchen zuvor, erstellte ich einen Wohnungseigentumsvertrag, der lediglich die unbedingt notwendigen Regelungen enthielt und vermied damit jene Diskussionen über spezielle Regelungen (Abweichende Verteilungsschlüssel, etc.), die immer wieder zum Scheitern der Bemühungen geführt hatten.

Zusätzlich wurden alle Miteigentümer unmissverständlich darüber informiert, dass bei Verweigerung der Unterfertigung des WE-Vertrages umgehend gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden könnte.

Die Miteigentümer waren aufgrund des Verfahrens aus 2008 verpflichtet, Wohnungseigentum zu begründen. Im von mir erstellten Vertrag waren keinerlei Regelungen, die über die reinen gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes/WEG hinausgingen, enthalten. Es bestanden daher sehr gute Aussichten, Miteigentümer nötigenfalls auch mit Klage zur Unterschrift zu zwingen.

Erfreulicher Weise war dies jedoch nicht erforderlich, sondern alle Miteigentümer waren dankbar, dass nun endlich Bewegung in die Sache kam.

Nach Einholung der erforderlichen Unterschriften und Urkunden, sowie nach ein paar erforderlichen Adaptierungen des Vorgehens (leider war ein Miteigentümer verstorben und es musste die Erledigung der Verlassenschaft noch abgewartet werden) brachten wir sodann im Herbst des Jahres 2022 den Grundbuchsantrag ein. Wenige Wochen später war das „Wunder“ geschehen und die Miteigentümer waren endlich zu Wohnungseigentümern geworden.

Jetzt steht auch einem Verkauf der Wohnung nichts mehr im Wege und alle Miteigentümer haben nun auch wirklich „Ihre“ Wohnung!