Von einem Bauträgervertrag spricht man dann, wenn die Käufer der Objekte mit ihren Zahlungen in Vorlage treten, das gekaufte Objekt vom Bauträger jedoch erst errichtet, bzw. fertig gestellt wird. In vielen Fällen, beginnen die Verkaufsabwicklungen schon vor Beginn der Bauarbeiten.

Um die Risken einer solchen Abwicklung für die Käufer zu minimieren, wurde ein eigenes Gesetz beschlossen, das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) .

Auch ich betreue Bauträger und wickle regelmäßig als Treuhänder Bauträgerprojekte ab. Derzeit ist gerade wieder ein Projekt in Wien in der Vorbereitungsphase. Alle Interessenten werden vom Bauträger bzw. Immobilienmakler mit den Verkaufsunterlagen auch ein von mir verfasstes Informationsschreiben erhalten.

Dieses gibt einen guten Überblick über den Ablauf und die Besonderheiten einer typischen „BTVG-Abwicklung“.

Zum Informationsschreiben HIER: