Bei der Leibrente handelt es sich um eine Form der Kaufpreiszahlung. Dabei wird der Kaufpreis nicht mit einem bestimmten Gesamtbetrag festgelegt, und dann in Raten bezahlt, sondern man einigt sich auf eine monatliche Zahlung, welche an den oder die Verkäufer auf Lebensdauer zu bezahlen ist.
Es ist daher im Vorhinein nicht absehbar, wie hoch der zu zahlende Gesamtbetrag am Ende sein wird. Man nennt derartige Verträge daher auch „Glücksverträge“.
Um die laufende Geldentwertung abzufedern, gibt es neben der Vereinbarung eines unveränderlichen Fixbetrages auch Leibrenten, bei denen die monatlichen Zahlungen wertgesichert, also an einen Index (zB Verbraucherpreisindex) gebunden werden.
Die Zahlungsverpflichtung muss unbedingt grundbücherlich abgesichert werden. Dazu werden entweder die Zahlungsverpflichtung der monatlichen Leibrente oder ein Pfandrecht über einen bestimmten Höchstbetrag ins Grundbuch eingetragen.
Sollte der Käufer der Immobilie seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, insolvent werden oä., dann haftet auch die von ihm erworbene Liegenschaft für die Zahlung der monatlichen Beträge. Bei Eintragung im Grundbuch bleibt die Zahlungsverpflichtung auch gesichert, wenn die Immobilie vom Käufer weiterveräußert wird.
Zum Teil werden Leibrentenkonstruktionen im Zusammenhang mit Wohnrechtsvereinbarungen bei so genannten „Teilverkäufen“ oder „Pensionsverkäufen“ angewendet.