Die Rangordnung

Der Begriff „Rangordnung“ taucht fast zwangsläufig beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie auf. Meist wird er recht salopp als „Sperre“ oder „Reservierung“ im Grundbuch erklärt.

Aber was ist das genau?

In den allermeisten Fällen ist damit die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung gemeint (es gibt auch noch eine solche Anmerkung für die beabsichtigte Verpfändung, die hier aber nicht besprochen wird).

Um die Funktion der – nennen wir sie nun – Veräußerungsrangordnung zu verstehen, muss man wissen, dass im Grundbuch das Prinzip gilt „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, es wird also streng darauf geachtet, dass Grundbuchsgesuche nach ihrem zeitlichen Einlangen bei Gericht abgearbeitet werden.

Jede Eingabe bekommt eine Aktenzahl, im Grundbuch heißt diese Tagebuchzahl.

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