Bauträgervertrag
Von einem Bauträgervertrag spricht man dann, wenn die Käufer der Objekte mit ihren Zahlungen in Vorlage treten, das gekaufte Objekt vom Bauträger jedoch erst errichtet, bzw. fertig gestellt wird. In vielen Fällen, beginnen die Verkaufsabwicklungen schon vor Beginn der Bauarbeiten.
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